AGB für Restaurantbetreiber
§ 1 Leistungsumfang
Der Anbieter stellt eine cloudbasierte SaaS-Lösung bereit, die es Restaurants ermöglicht, Bestellungen über eine White-Label-Plattform entgegenzunehmen und zu verwalten.
§ 2 Vertragsschluss
Verträge beginnen, wenn acceptaria eine Buchung per E-Mail bestätigt. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Softwarerechte
Die Software verbleibt im Eigentum des Anbieters. Restaurantbetreiber erhalten nicht-exklusive, nicht-übertragbare Nutzungsrechte, die auf geschäftliche Zwecke beschränkt sind. Dekompilierung, Modifikation oder unbefugtes Kopieren ist untersagt.
§ 4 Pflichten der Betreiber
Restaurantbetreiber müssen folgende Pflichten einhalten:
- Korrekte Mehrwertsteuersätze angeben
- Vollständige Allergeninformationen bereitstellen
- Lebensmittelhygienische Standards einhalten
- Gesetzliche Anforderungen erfüllen, einschließlich Altersbeschränkungen beim Alkoholverkauf
- Datenschutzbestimmungen einhalten
§ 5 Zahlungsbedingungen
Es gelten monatliche Gebühren gemäß der aktuellen Preisliste. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach 14-tägiger Vorankündigung den Zugang sperren und gesetzliche Verzugszinsen berechnen.
§ 6 Support
Support erfolgt ausschließlich per E-Mail an support@acceptaria.com. Die Reaktionszeit beträgt voraussichtlich 3 Werktage.
§ 7 Laufzeit & Kündigung
Verträge verlängern sich automatisch monatlich. Die Kündigungsfrist beträgt eine Woche. Plattformänderungen räumen ein 14-tägiges Sonderkündigungsrecht ein.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Der Anbieter schließt die Haftung für Wartungsausfälle, Cyberangriffe und Datenverluste aus, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sind gesetzlich geschützt.
§ 9 Freistellung
Betreiber müssen den Anbieter von Ansprüchen freistellen, die aus Verstößen gegen Lebensmittelgesetze, Datenschutzbestimmungen und Schutzrechte Dritter entstehen, die sich aus dem Betrieb des Restaurants ergeben.
§ 10 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München.